BEG-Förderprogramm
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bündelt ab 2021 die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030. Die neue BEG-Förderung fördert und unterstützt die energetische Gebäudesanierung zur weiteren Reduzierung der CO2-Emissionen.
Gefördert werden Investitionen in die Anlagentechnik Ihres Gebäudes mit 20%
Das gilt für den Austausch oder die Optimierung der bestehenden Beleuchtungssysteme, der Steuerung und Regelungstechnik sowie der Komponenten für ein Energiemanagementsystem zum Zweck der Energieeffizienzsteigerung.
Die Beleuchtungssanierung lohnt sich für Unternehmen und private Einrichtungen daher gleich mehrfach – denn mit dem Umstieg auf LED lassen sich durch das Förderprogramm mit geringen Investitionskosten hohe Energiekosten einsparen.
Auch im Hinblick auf das Verbot von Kompaktleuchtstofflampen, Hochvolt-Halogenlampen linear und NV-Halogenlampen zum 01.09.2021 sowie der erweiterten Ausphasung von T8 Leuchtstofflampen und weiteren Leuchtmittel ab dem 01.09.2023 kann dies – insbesondere in Anbetracht der steigenden Energiepreise – heute schon sehr lohnend für Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre Liegenschaften sein.
20%
Für Beleuchtungssysteme inkl. Steuer- und Regelungstechnik, notwendiger Verkabelung und Installation
+X%
Bei einem Sanierungsfahrplan: Mindestens zwei Maßnahmen, zum Beispiel Beleuchtung und Heizung
Wer wird gefördert
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Freiberuflich Tätige
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
- Eigentümer, Pächter, Mieter
Fristen und Vorgaben
- Mindestwert Investitionsvolumen: Mindestens 2.000 €
- Höchstgrenze Förderfähige Kosten: Maximal 1.000 €/m² Nettogrundfläche (insgesamt maximal 15 Mio. € je Zusage)
- Baubegleitung: Maximal 5 €/m² Nettogrundfläche (insgesamt maximal 20.000 € je Zusage)
- Externer Energieeffizienz-Experte: 80 % der Kosten (insgesamt max. 8.000 €)
- Förderanträge sind vor Beginn des Sanierungsvorhabens zu stellen
- Laufzeit des Förderprogramms: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2030
Antragstellung über:
einen unabhängigen, externen Energieeffizienz-Experten beim Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW.
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem Energieeffizienz-Experten.
Was wird gefördert
Anlagentechnik für Nichtwohngebäude (NWG):
- Einbau, Austausch oder Optimierung der Beleuchtung in energieeffizientere Systeme sowie der Steuerung, Regelung und der Komponenten für ein Energiemanagementsystem
- Voraussetzungen Beleuchtung: Lichtausbeute bei LED-Lichtbandleuchten mind. 140 lm/W, ansonsten 120 lm/W bei allen anderen Beleuchtungssystemen und Lichtstromerhalt (L80) bei 50.000 Betriebsstunden
- Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
Weitere Förderbereiche:
Austausch und Einbau von bspw. außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen, Fenstern, Türen, Dämmung und Heizung
Art der Förderung
Die Förderung erfolgt nach Wahl des Antragstellers als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung.
Entweder durch:
- einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss („Zuschussförderung“) über die BAFA oder
- einem Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie Teilschuldenerlass durch einen Tilgungszuschuss aus Bundesmitteln („Kreditförderung“) über die KfW
Downloads
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