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| Gewicht | 1-lampig ca. 2,9 kg, 2-lampig ca. 4,0 kg |
| Leuchtenfarbe | Gehäuse Polycarbonat hellgrau, Abdeckwanne transparent |
| Befestigung | Befestigungsklammer, Drahtbügel für Stahlband- oder Kettenaufhängung |
| Betriebsgerät | EVG, intern |
| Lichttechnik | Leuchtstofflampen 1- und 2-lampige Ausführung |
| Wattage | 28 W, 35 W, 49 W, 54 W, 58 W, 80 W |
| Lampensockel | G5, G13 |
| Charakteristik | ![]()
elektronisches Vorschaltgerät
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Schutzart
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Schutzklasse I: Kennzeichnung der Schutzleiter-
Anschlussklemme bei Leuchten der Schutzklasse I.
Anschluss berührbarer Metallteile an den Schutzleiter.
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| Prüfzeichen | ![]()
Das ENEC-Zeichen steht für die Konformität mit den
europäischen Sicherheitsnormen und wird durch eine
am ENEC-Abkommen teilnehmende Zertifizierungsstelle
(TÜV, VDE, ...) erteilt.
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Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung, franz.
Conformité Européenne, bestätigt der Hersteller, dass
das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien
entspricht.
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Leuchten mit diesem Kennzeichen sind geeignet zur
direkten Befestigung auf normal entflammbaren
Befestigungsflächen wie Holz und anderen Werkstoffen
auf Holzbasis mit mehr als 2 mm Dicke.
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Mit dem VDE-Zeichen werden die Sicherheit und Normenkonformität eines elektrotechnischen Erzeugnisses hinsichtlich elektrischer, mechanischer, thermischer, toxischer und sonstiger Gefährdungen dokumentiert.
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Mit dem EMV-Zeichen gekennzeichnete Produkte entsprechen nachweislich den Vorschriften über die Einhaltung der Funkstörgrenze nach VDE 0875/Teil 2 und EG-Richtlinie 82/500.
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Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur für feuergefährdete Betriebsstätten
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